Balkonkraftwerke dürfen maximal 960 Watt Solarmodulleistung in das Hausnetz einspeisen, wenn sie nicht über einen Leitungsüberlastschutz verfügen. Zwei Landgerichte haben nun den Vertrieb solcher normwidrigen Balkonkraftwerk-Speicher gestoppt. Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben in zwei Urteilen unabhängig voneinander den Vertrieb von Balkonkraftwerk-Speichern untersagt, die mehr als 960 Watt Photovoltaik-Leistung ohne den normativ erforderlichen Leitungsüberlastschutz an ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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