War ein Speicher bislang ausschließlich für die Einspeisung oder den Bezug von Netzstrom qualifiziert, schafft der Gesetzgeber mit der Abgrenzungsoption und der Pauschaloption gleich zwei neue Möglichkeiten zur Speicherbewirtschaftung, die ihm beides erlauben. Bei der Abgrenzungsoption werden die Energieflüsse mittels zweier Zähler scharf abgegrenzt, während die Pauschaloption pauschale Werte für die Verrechnung annimmt. Im Oktober 2025 hat die Bundesnetzagentur erstmals festgelegt, wie die Bilanzierung und Abrechnung der neuen Optionen aussehen könnten. Hinter der formal schlüssigen Darstellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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