Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur künftigen Förderung von Strom aus Holzbiomasse abgesegnet. Demnach erhalten bestimmte Segmente wie Sägerundholz keine EEG-Unterstützung mehr. Die Förderung voin Industrieholz bleibt erhalten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (BiomasseV) beschlossen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingebrachte Entwurf passt die Förderbedingungen für die Nutzung von Holzbiomasse in der Biomasseverordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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