Berlin - Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider wirft der Koalitionsbeschluss zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Fragen auf. "Der Koalitionsausschuss hat erklärt, das IFG an die aktuellen Herausforderungen anpassen zu wollen. Dabei wird nicht klar, welche Herausforderungen hier konkret gemeint sind und welches Problem genau im bestehenden IFG gesehen wird", sagte Specht-Riemenschneider am Donnerstag der dts Nachrichtenagentur in Berlin.
Ihre kürzliche bundesweit durchgeführte repräsentative Umfrage zur Informationsfreiheit habe gezeigt, dass es 96 Prozent wichtig oder sehr wichtig fänden, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. "Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen", so Specht-Riemenschneider.
Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde "in sein Gegenteil verkehrt", wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste. "Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht", sagte die Datenschutzbeauftragte.
Eine im Einzelfall zu prüfende Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, wie es die Koalition erwägt, würde ihrer Ansicht nach eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürger diskriminieren. "Für jeden einfachen Antrag auf Informationszugang wären damit umfangreiche Nachweise erforderlich. Dadurch würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen, was für den von der Koalition beabsichtigten Bürokratieabbau kontraproduktiv wäre."
Mit der Einführung eines "Kostendeckungsprinzips", wie von der Koalition geplant, sind nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten umfangreiche Anträge Antragstellern vorbehalten, die über finanzielle Ausstattung verfügen. Eine "Zwei-Klassen-Informationsfreiheit" sei aber "undemokratisch und sollte überdacht werden". Bislang waren die Kosten für IFG-Anfragen auf maximal 500 Euro begrenzt.
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umfassen umzubauen, was breite Kritik von Verbänden und Journalisten hervorgerufen hat. "Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne", sagte DJV-Chef Hendrik Zörner ebenfalls der dts Nachrichtenagentur.
Eingebaut in ihren Beschluss vom Mittwoch hatte die Koalition immerhin, die Änderungen am IFG "in Abstimmung mit dem BfDI", also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider ist allerdings bereits aus gesundheitlichen Gründen auf dem Absprung. Wie ihr Nachfolger Moritz Hennemann zum Informationsfreiheitsgesetz steht, ist unklar. Er will sich vor seinem Amtsantritt am 1. Oktober nicht dazu zu äußern.
Ihre kürzliche bundesweit durchgeführte repräsentative Umfrage zur Informationsfreiheit habe gezeigt, dass es 96 Prozent wichtig oder sehr wichtig fänden, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. "Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen", so Specht-Riemenschneider.
Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde "in sein Gegenteil verkehrt", wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste. "Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht", sagte die Datenschutzbeauftragte.
Eine im Einzelfall zu prüfende Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, wie es die Koalition erwägt, würde ihrer Ansicht nach eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürger diskriminieren. "Für jeden einfachen Antrag auf Informationszugang wären damit umfangreiche Nachweise erforderlich. Dadurch würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen, was für den von der Koalition beabsichtigten Bürokratieabbau kontraproduktiv wäre."
Mit der Einführung eines "Kostendeckungsprinzips", wie von der Koalition geplant, sind nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten umfangreiche Anträge Antragstellern vorbehalten, die über finanzielle Ausstattung verfügen. Eine "Zwei-Klassen-Informationsfreiheit" sei aber "undemokratisch und sollte überdacht werden". Bislang waren die Kosten für IFG-Anfragen auf maximal 500 Euro begrenzt.
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umfassen umzubauen, was breite Kritik von Verbänden und Journalisten hervorgerufen hat. "Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne", sagte DJV-Chef Hendrik Zörner ebenfalls der dts Nachrichtenagentur.
Eingebaut in ihren Beschluss vom Mittwoch hatte die Koalition immerhin, die Änderungen am IFG "in Abstimmung mit dem BfDI", also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider ist allerdings bereits aus gesundheitlichen Gründen auf dem Absprung. Wie ihr Nachfolger Moritz Hennemann zum Informationsfreiheitsgesetz steht, ist unklar. Er will sich vor seinem Amtsantritt am 1. Oktober nicht dazu zu äußern.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
