Der Flexibilitätsvermarktungsvertrag wird zwischen dem Betreiber des Batteriespeichers (BESS) und dem Flexibilitätsvermarkter abgeschlossen. Der Flexibilitätsvermarkter hat einen Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber und veräußert den in den BESS gespeicherten Strom beziehungsweise die entsprechende Verfügbarkeit an den Strommärkten. Flexibilitätsvermarktung vs. Direktvermarktung In der Welt mit Batteriespeichern tritt der Flexibilitätsvermarktungsvertrag neben den Direktvermarktungsvertrag. Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom direkt ins Netz der allgemeinen Versorgung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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