Berlin - Die schwarz-rote Koalition muss nach Auffassung des CDU-Sozialflügels ihre Beschlüsse für eine Krankschreibungspflicht an Tag eins zurücknehmen. Das sagte Christian Bäumler, Vize-Vorsitzender der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft, dem "Tagesspiegel".
"Die meisten Menschen, die ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe, sind entsetzt von der Ankündigung einer Pflicht zu einer Krankschreibung an Tag eins. Es gibt einen Riesen-Unmut darüber. Die Koalition muss dieses völlig unnötige Thema schnell abräumen", so Bäumler. Der umstrittene Beschluss mache "schon jetzt den positiven Effekt der vielen anderen guten Vorschläge, auch die aus der Rentenkommission, kaputt". Bäumler verwies darauf, dass "die Wartezimmer bei Hausärzten schon jetzt meist überfüllt sind".
Außerdem gebe es "gar keinen Grund, gesetzlich tätig zu werden", sagte Bäumler. Er verwies auf das Entgeltfortzahlungsgesetz, Paragraf 5, Absatz 1, Satz 3. Darin stehe, dass der Arbeitgeber berechtigt sei, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bereits vor Tag drei zu verlangen. "In den meisten Betrieben wird das pragmatisch gehandhabt", sagte er.
Die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung hatten sich am Mittwochabend beim Koalitionsausschuss darauf geeinigt, dass künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Die genaue Ausgestaltung dabei ist aber noch offen.
"Die meisten Menschen, die ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe, sind entsetzt von der Ankündigung einer Pflicht zu einer Krankschreibung an Tag eins. Es gibt einen Riesen-Unmut darüber. Die Koalition muss dieses völlig unnötige Thema schnell abräumen", so Bäumler. Der umstrittene Beschluss mache "schon jetzt den positiven Effekt der vielen anderen guten Vorschläge, auch die aus der Rentenkommission, kaputt". Bäumler verwies darauf, dass "die Wartezimmer bei Hausärzten schon jetzt meist überfüllt sind".
Außerdem gebe es "gar keinen Grund, gesetzlich tätig zu werden", sagte Bäumler. Er verwies auf das Entgeltfortzahlungsgesetz, Paragraf 5, Absatz 1, Satz 3. Darin stehe, dass der Arbeitgeber berechtigt sei, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bereits vor Tag drei zu verlangen. "In den meisten Betrieben wird das pragmatisch gehandhabt", sagte er.
Die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung hatten sich am Mittwochabend beim Koalitionsausschuss darauf geeinigt, dass künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Die genaue Ausgestaltung dabei ist aber noch offen.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
