Bern - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) überführt ein bestehendes Rundschreiben über die Liquiditätsrisiken bei Banken und Wertpapierhäusern in eine neue Verordnung. Dabei kommen zu diesem Themenbereich auch einzelne Anpassungen zum Tragen, wie die Finma am Dienstag mitteilte. Die wenigen inhaltlichen Anpassungen betreffen laut der Mitteilung die Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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