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WKN: A25429 | ISIN: DE000A254294 | Ticker-Symbol: IPOK
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07.07.26 | 17:35
138,00 Euro
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SQD.AI STRATEGIES AG Chart 1 Jahr
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Dow Jones News
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(1)

PTA-HV: SQD.AI Strategies AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: SQD.AI Strategies AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

SQD.AI Strategies AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Düsseldorf (pta000/07.07.2026/16:40 UTC+2)

ISIN: DE000A254294 
WKN: A25429 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am 18. August 2026 um 10:00 Uhr 
 
in den Räumen von 
 
Hotel voco(R) Düsseldorf Seestern 
Fritz-Vomfelde-Straße 38 
40547 Düsseldorf 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SQD.AI Strategies AG für das Geschäftsjahr 2025, des Lageberichts 
der SQD.AI Strategies AG mit dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß -- 289a HGB für das 
Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 
 
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein 
Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß -- 172 AktG nicht vorgesehen. 
 
2. Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 
 
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß -- 162 AktG einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Der 
Vergütungsbericht wurde im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer geprüft. Vergütungsbericht und Prüfvermerk 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
veröffentlicht. 
 
Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gemäß -- 120a Absatz 5 AktG nicht erforderlich. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands jeweils für den 
Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit Entlastung zu erteilen. 
 
Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2025 Herr Hansjörg Plaggemars bis zum 30. September 2025 und ab 23. 
Juni 2025 Herr Christoph Holschbach. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats jeweils für 
den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit Entlastung zu erteilen. 
 
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2025 bis zum 24. Juni Frau Eva Katheder, Herr Philip Horning und 
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, ab dem 30. Juni 2025 Herr Clemens Jakopitsch, Herr Sebastian Stietzel und Herr Juan 
Rodriguez und ab dem 10. November 2025 zusätzlich Herr Stefan Schütze. 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2026 zu wählen. 
 
II. Weitere Angaben und Hinweise 
 
1. Geamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, 
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 274.400. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft 6.090 eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien beträgt daher 268.310. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung 
dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in 
Textform (-- 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. 
 
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in deutscher oder englischer Sprache in 
Textform (-- 126b BGB) zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages 
vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 
 
27. Juli 2026, 24:00 Uhr. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse 
 
SQD.AI Strategies AG 
c/o GFEI HV GmbH 
Ostergrube 11 
30559 Hannover 
E-Mail: hv@gfei.de 
 
bis spätestens am 
 
11. August 2026, 24:00 Uhr, 
 
zugehen. 
 
Gemäß -- 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts 
ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
 
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine 
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des -- 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen 
der Textform (-- 126b BGB). 
 
Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der 
Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten (-- 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b 
BGB) und können der Gesellschaft bis zum 17. August, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt 
werden: 
 
SQD.AI Strategies AG 
c/o GFEI HV GmbH 
Ostergrube 11 
30559 Hannover 
E-Mail: hv@gfei.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber 
einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und 
sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der 
Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der 
Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 17. 
August, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (-- 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
SQD.AI Strategies AG 
c/o GFEI HV GmbH 
Ostergrube 11 
30559 Hannover 
E-Mail: hv@gfei.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern 
oder widerrufen. 
 
5. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des -- 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer 
Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 18. Juli, 24:00 Uhr, 
zugegangen sein.
Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse: 
 
SQD.AI Strategies AG 
c/o GFEI HV GmbH 
Ostergrube 11 
30559 Hannover 
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv@gfei.de 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Abs.1, 127 AktG 
 
Gegenanträge im Sinne des -- 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des -- 127 AktG werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 3. August 2026, 24:00 Uhr, unter der Adresse 
 
SQD.AI Strategies AG 
c/o GFEI HV GmbH 
Ostergrube 11 
30559 Hannover 
E-Mail: hv@gfei.de 
 
zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
von Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
7. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß -- 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich 
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
8. Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
Weitergehende Erläuterungen gemäß -- 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß ---- 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
abrufbar. 
 
9. Internetseite, über die die Informationen gemäß -- 124a AktG zugänglich sind 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß -- 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
https://sqdai-strategies.com/investor-relations 
 
zugänglich gemacht. 
 
10. Informationen zum Datenschutz 
 
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener 
Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen 
über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die 
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 
Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn 
die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich 
verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der 
oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich 
die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: 
 
SQD.AI Strategies AG 
Fritz-Vomfelde-Str. 34 
40547 Düsseldorf 
E-Mail: info@sqdai-strategies.com 
 
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte 
weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur 
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es 
sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die 
Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig 
ist. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können 
andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im 
Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, 
wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach 
Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im 
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die 
Hauptversammlung erforderlich. 
 
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die in Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die 
betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der 
Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im 
Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und 
den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO. 
 
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an info@sqdai-strategies.com. 
 
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Düsseldorf, im Juli 2026 
 
SQD.AI Strategies AG 
 
Der Vorstand 

(Ende)

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Aussender:      SQD.AI Strategies AG 
           Fritz-Vomfelde-Str. 34 
           40547 Düsseldorf 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   SQD.AI Strategies AG 
E-Mail:        info@sqdai-strategies.com 
Website:       www.sqdai-strategies.com 
ISIN(s):       DE000A254294 (Aktie) 
Börse(n):       Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1783435200663 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

July 07, 2026 10:40 ET (14:40 GMT)

© 2026 Dow Jones News
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