Seit Juni 2026 können Pilzzuchtbetriebe in Deutschland eine anteilige Entlastung für ihre CO2-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel beantragen. "Betroffene Betriebe sollten schnell handeln: Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bleibt ihnen drei Monate Zeit, um ihre Anträge rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025...Den vollständigen Artikel lesen ...
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