St. Gallen - Unternehmen geraten immer wieder in Situationen, in denen das Eigenkapital aufgezehrt ist oder eine Überschuldung droht. In solchen Fällen sind Sanierungsmassnahmen notwendig, damit der Fortbestand gesichert bleibt. Neben der tatsächlichen Durchführung stellt sich dabei auch die Frage: Wie können diese Massnahmen in der Jahresrechnung berücksichtigt werden? Besonders relevant ist die Möglichkeit, bestimmte Schritte rückwirkend auf den ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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