München - Das Münchener Ifo-Institut kritisiert Buchungstricks im Bundeshaushalt. Die Bundesregierung verschiebe Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in die schuldenfinanzierte Bereichsausnahme für Verteidigung, teilte das Institut am Mittwoch mit. Ohne diese Verschiebung würde die Zehn-Prozent-Quote für Investitionen nicht erreicht. "Insgesamt tut der Staat zu wenig, um die nicht prioritären Ausgaben zurückzufahren und die Investitionen zu erhöhen, deshalb muss er sich mit Buchungstricks behelfen", sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest.
Besonders augenfällig sind für die Ifo-Experten 4,2 Milliarden Euro, die bisher für den Bau von Straßen und Schienen aus dem SVIK kommen sollten. Diese Mittel werden nun im Etat des Verteidigungsministeriums gebucht. Damit fallen sie laut dem Haushaltsentwurf unter die "Bereichsausnahme Verteidigung" und können so ebenfalls über Schulden finanziert werden. Es handle sich um "verteidigungsrelevante Verkehrsinvestitionen", lautet die Begründung. Ohne die Umbuchung läge die Investitionsquote des Bundeshaushalts nach Berechnungen des Ifo-Instituts bei 9,9 Prozent und nicht - wie im Haushaltsentwurf ausgewiesen - bei 10,8 Prozent.
"Nur dank dieser Maßnahmen wird im Kernhaushalt die vorgeschriebene Investitionsquote von 10 Prozent erreicht", sagte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger. "Wir sehen also weitere Verschiebungen, welche die insgesamt zu geringen Infrastrukturinvestitionen kaschieren sollen." Die Quote von 10 Prozent Investitionen im Kernhaushalt ist nötig, damit die Neuverschuldung im Rahmen des SVIK rechtmäßig ist.
Ifo-Fachreferent Max Lay weist darauf hin, dass solche Verschiebungen durch die von der Bundesregierung festgelegte Berechnung der Investitionsquote möglich sind. Bei der Investitionsquote stehen eigentlich im Zähler alle Investitionen, im Nenner alle Ausgaben des Kernhaushalts. "Die Investitionen der Bereichsausnahme hingegen vergrößern zwar die Investitionssumme im Zähler. Sie werden aber nicht in die Summe aller Ausgaben im Nenner mit einberechnet. Somit fällt die Quote höher aus und das Ziel wird leichter erreicht."
Besonders augenfällig sind für die Ifo-Experten 4,2 Milliarden Euro, die bisher für den Bau von Straßen und Schienen aus dem SVIK kommen sollten. Diese Mittel werden nun im Etat des Verteidigungsministeriums gebucht. Damit fallen sie laut dem Haushaltsentwurf unter die "Bereichsausnahme Verteidigung" und können so ebenfalls über Schulden finanziert werden. Es handle sich um "verteidigungsrelevante Verkehrsinvestitionen", lautet die Begründung. Ohne die Umbuchung läge die Investitionsquote des Bundeshaushalts nach Berechnungen des Ifo-Instituts bei 9,9 Prozent und nicht - wie im Haushaltsentwurf ausgewiesen - bei 10,8 Prozent.
"Nur dank dieser Maßnahmen wird im Kernhaushalt die vorgeschriebene Investitionsquote von 10 Prozent erreicht", sagte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger. "Wir sehen also weitere Verschiebungen, welche die insgesamt zu geringen Infrastrukturinvestitionen kaschieren sollen." Die Quote von 10 Prozent Investitionen im Kernhaushalt ist nötig, damit die Neuverschuldung im Rahmen des SVIK rechtmäßig ist.
Ifo-Fachreferent Max Lay weist darauf hin, dass solche Verschiebungen durch die von der Bundesregierung festgelegte Berechnung der Investitionsquote möglich sind. Bei der Investitionsquote stehen eigentlich im Zähler alle Investitionen, im Nenner alle Ausgaben des Kernhaushalts. "Die Investitionen der Bereichsausnahme hingegen vergrößern zwar die Investitionssumme im Zähler. Sie werden aber nicht in die Summe aller Ausgaben im Nenner mit einberechnet. Somit fällt die Quote höher aus und das Ziel wird leichter erreicht."
© 2026 dts Nachrichtenagentur
