Anfang Juni stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil klar, dass ein Unternehmen, wenn es die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik-Anlagen anbietet, hierfür grundsätzlich einen Eintrag in der Handwerksrolle vorweisen muss. Es ging in der Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Photovoltaik-Anbieter im Kern gar nicht darum, welche Arbeiten dieses Unternehmen ausführen darf und welche nicht, sondern vielmehr um die Frage, ob es mit Aussagen wie "Von der ersten Planung Ihrer Photovoltaikanlage über die fachgerechte Installation bis hin zur regelmäßigen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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