St. Gallen - Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist definitiv: Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Reform der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich frühestens ab 2028 in Kraft. Wir zeigen auf, was sich für Immobilienbesitzer bei den Schuldzinsen und Unterhaltskosten verändern wird. Wer bislang eine Liegenschaft besass und diese selbst nutzte, musste den Eigenmietwert bei Bund, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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