Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt. Branchenverbände und Unternehmen sehen darin die Grundlage für eine zügige Novelle des KWKG und fordern einen langfristigen Investitionsrahmen für neue KWK-Anlagen. EuGH schafft Klarheit für das Kraft-Wärme-KopplungsgesetzMit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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