Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat mit einem am Mittwoch veröffentlichten Hinweis die Diskussion um das Energy Sharing aufgemischt. Die Behörde drohe damit, "einen gesetzlichen Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern praktisch auszubremsen", kritisiert das Bündnis Bürgerenergie: "Statt von den Verteilnetzbetreibern die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einzufordern, entlässt die Aufsichtsbehörde sie faktisch aus der Verantwortung. " Das in Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschriebene Verfahren legt fest, dass Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen von deren Betreibern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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