Das Bundesverfassungsgericht hat eine sogenannte Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz als unzulässig verworfen. Mit der Entscheidung wurden zugleich die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos. Diese hatten darauf abgezielt, die zweite und dritte Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorläufig zu stoppen. Geklagt hatten die Fraktion Die Linke sowie zwei Bundestagsabgeordnete der Linken. Sie sahen ihre parlamentarischen Beteiligungs- und Informationsrechte verletzt, weil die Bundesregierung aus Klägersicht Informationen zum Gesetzentwurf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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