Berlin - Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop befürchtet schwere Eingriffe in den Verbraucherschutz durch das neue Bürokratieabbaugesetz von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).
Die Vorständin der Bundesverbraucherzentrale sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wer Transparenz abbaut, schwächt den Verbraucherschutz." Große Lebensmittelskandale hätten immer wieder gezeigt, dass Verbraucher frühzeitig erfahren müssten, wo Risiken bestünden und gegen Regeln verstoßen werde, so Pop.
Hintergrund ist die geplante Streichung wichtiger Transparenzregeln im Lebensmittelrecht sowie der Meldepflichten für Labore. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, im Zuge eines eigenen Bürokratieabbaugesetzes die Veröffentlichungspflicht der Lebensmittelüberwachung ersatzlos aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen. Bislang müssen Behörden die Öffentlichkeit informieren, wenn bei Kontrollen schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Hygienemängel, verbotene Stoffe in Lebensmitteln oder Überschreitungen von Grenzwerten.
Pop sagte weiter: Wenn gravierende Verstöße in Lebensmittelbetrieben seltener öffentlich würden, könnten Verbraucher Risiken schlechter einschätzen und informierte Entscheidungen treffen. Statt Informationen zu streichen, brauche es rechtssichere Regeln, damit Missstände transparent gemacht werden. "Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen mehr Transparenz, nicht weniger", so Pop.
Die Vorständin der Bundesverbraucherzentrale sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wer Transparenz abbaut, schwächt den Verbraucherschutz." Große Lebensmittelskandale hätten immer wieder gezeigt, dass Verbraucher frühzeitig erfahren müssten, wo Risiken bestünden und gegen Regeln verstoßen werde, so Pop.
Hintergrund ist die geplante Streichung wichtiger Transparenzregeln im Lebensmittelrecht sowie der Meldepflichten für Labore. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, im Zuge eines eigenen Bürokratieabbaugesetzes die Veröffentlichungspflicht der Lebensmittelüberwachung ersatzlos aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen. Bislang müssen Behörden die Öffentlichkeit informieren, wenn bei Kontrollen schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Hygienemängel, verbotene Stoffe in Lebensmitteln oder Überschreitungen von Grenzwerten.
Pop sagte weiter: Wenn gravierende Verstöße in Lebensmittelbetrieben seltener öffentlich würden, könnten Verbraucher Risiken schlechter einschätzen und informierte Entscheidungen treffen. Statt Informationen zu streichen, brauche es rechtssichere Regeln, damit Missstände transparent gemacht werden. "Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen mehr Transparenz, nicht weniger", so Pop.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
