Die Bundesregierung will Netzanschlussansprüche für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Solarparks begrenzen. Doch das EU-Recht sieht nur enge Gestaltungsspielräume vor. Die Stiftung Umweltenergierecht hat in einer neuen Studie die EU-rechtlichen Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlussansprüchen analysiert. Derzeit diskutiert man intensiv, ob und in welchem Umfang man Netzanschluss- und Entschädigungsansprüche künftig stärker an bestehende oder absehbare Netzengpässe knüpft kann. Die Bundesregierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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