Wie ist die neue gesetzliche Situation zur Abrechnung von Redispatch-Entschädigungen nach dem EnWG?Mit Gültigkeit ab dem 23. 12. 2025 ist der Paragraf 14 im Energiewirtschaftsgesetz neu gefasst geworden. Zwei wesentliche Änderungen sind damit verknüpft. So gilt nach der Neuregelung die Verpflichtung zum bilanziellen Ausgleich auch als erfüllt, wenn er durch den Bilanzkreisverantwortlichen durchgeführt wird. Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass der bilanzielle Ausgleich durch den Netzbetreiber gescheitert ist. Zudem änderte sich, dass der Netzbetreiber den finanziellen Ausgleich nicht mehr an ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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