Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, vorher Gebäudeenergiegesetz, wurde am 10. Juli vom Bundestag verabschiedet. Es sieht vor, dass für den Betrieb neuer Heizungen nicht mehr 65 Prozent erneuerbare Energien erforderlich sind. Hausbesitzer dürfen weiter Gas- oder Ölheizungen einbauen und über die sogenannte Biotreppe auf erneuerbare Brennstoffe umsteigen. Die Novelle hebt außerdem die Verzahnung mit der kommunalen Wärmewende auf, belastet Vermieter mit einem Teil der Brennstoffkosten und verursacht zusätzliche Bürokratie für die Prüfung und Abrechnung von Gaslieferverträgen. Auch für das Erreichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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