Berlin - Gesetzlich Krankenversicherte haben 2025 wieder deutlich mehr Geld für höherwertige Hilfsmittel ausgegeben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf den Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.
Die freiwilligen Mehrkosten summierten sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro und lagen damit knapp neun Prozent über dem Vorjahrswert. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlichen Eigenzahlungen je Mehrkostenfall nach einem leichten Rückgang im Vorjahr um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Damit legten sie deutlich stärker zu als die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel, die um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro stiegen.
Für den Bericht wertete der Spitzenverband Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 aus. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre Hilfsmittel ohne Mehrkosten. In rund 7,1 Millionen Fällen oder 22,3 Prozent der Versorgungen entschieden sie sich dagegen für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst. Der Anteil dieser Mehrkostenfälle stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 2019.
"Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln", sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, den Zeitungen. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.
Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten der wirtschaftlichen Regelversorgung. Versicherte müssen dabei lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten. Entscheiden sie sich dagegen für eine höherwertige Ausführung, etwa aus Komfort- oder Ästhetikgründen, müssen sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
Besonders ins Gewicht fielen Hörhilfen. Obwohl sie lediglich 5,9 Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachten, entfielen wegen der hohen Eigenbeteiligungen rund 62 Prozent aller Mehrkosten auf diese Produktgruppe. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich - mit Abstand mehr als bei allen anderen Hilfsmitteln.
Schuheinlagen waren die Produktgruppe mit dem höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen: In mehr als jedem zweiten Versorgungsfall entschieden sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen, Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.
Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen. Leistungserbringer sollten den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so lasse sich beurteilen, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen nach Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhten oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kannten.
Die freiwilligen Mehrkosten summierten sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro und lagen damit knapp neun Prozent über dem Vorjahrswert. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlichen Eigenzahlungen je Mehrkostenfall nach einem leichten Rückgang im Vorjahr um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Damit legten sie deutlich stärker zu als die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel, die um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro stiegen.
Für den Bericht wertete der Spitzenverband Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 aus. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre Hilfsmittel ohne Mehrkosten. In rund 7,1 Millionen Fällen oder 22,3 Prozent der Versorgungen entschieden sie sich dagegen für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst. Der Anteil dieser Mehrkostenfälle stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 2019.
"Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln", sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, den Zeitungen. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.
Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten der wirtschaftlichen Regelversorgung. Versicherte müssen dabei lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten. Entscheiden sie sich dagegen für eine höherwertige Ausführung, etwa aus Komfort- oder Ästhetikgründen, müssen sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
Besonders ins Gewicht fielen Hörhilfen. Obwohl sie lediglich 5,9 Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachten, entfielen wegen der hohen Eigenbeteiligungen rund 62 Prozent aller Mehrkosten auf diese Produktgruppe. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich - mit Abstand mehr als bei allen anderen Hilfsmitteln.
Schuheinlagen waren die Produktgruppe mit dem höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen: In mehr als jedem zweiten Versorgungsfall entschieden sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen, Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.
Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen. Leistungserbringer sollten den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so lasse sich beurteilen, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen nach Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhten oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kannten.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
