New York - Die Schweiz hat in einem US-Rechtsstreit um die Abschreibung der AT1-Anleihen im Rahmen des Credit Suisse-Notübernahme eine Runde für sich entschieden. Ein Gericht in New York hat eine Berufung von CS-Anleihengläubiger gegen ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen. Die US-Richter bestätigten in ihrem Urteil die Einschätzung der Vorinstanz, dass die Schweiz bei der umstrittenen Wertloserklärung der ausstehenden AT1-Anleihen der CS nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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