New York - Die Schweiz hat in einem US-Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse bei der Notübernahme der CS durch die UBS eine weitere Runde für sich entschieden. Ein Gericht in New York hat eine Berufung von CS-Anleihengläubigern gegen ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen. Die Kläger machten in ihrer Zivilklage einen Schaden im Umfang von rund 370 Millionen Dollar geltend. Im Herbst 2025 hatte bereits ein US-Bezirksgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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