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PTA-News: PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG

DJ PTA-News: PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG

Frankfurt am Main (pta000/31.07.2026/14:14 UTC+2)

Die PEH Wertpapier AG teilt hiermit mit, dass die am 18. Juni 2026 auf der Hauptversammlung der capsensixx AG (ISIN DE000A2G9XXX / WKN A2G9M1) beschlossene Verschmelzung der capsensixx AG als übertragender Rechtsträger auf die PEH Wertpapier AG als übernehmender Rechtsträger aufgrund der am 31. Juli 2026 erfolgten Eintragung in das Handelsregister der PEH Wertpapier AG wirksam geworden ist. Am 31. Juli 2026 sind die Minderheitsaktionäre der capsensixx AG aufgrund der Verschmelzung aus der Gesellschaft ausgeschieden. Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die Aktien der capsensixx AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern ausschließlich den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der PEH Wertpapier AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 20,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der capsensixx AG. Der vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 05.03.2026 gemäß -- 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG bestellte sachverständige Prüfer, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß -- 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. -- 327b Abs. 2 AktG ab der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der capsensixx AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der PEH Wertpapier AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach -- 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der capsensixx AG ist am 31. Juli 2026 und die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der PEH Wertpapier AG ist ebenfalls am 31. Juli 2026 jeweils durch die Abrufbarkeit in den Handelsregistern bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der Quirin Privatbank AG, Berlin zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der capsensixx AG provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der capsensixx AG gewährt.

(Ende)

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Aussender:      PEH Wertpapier AG 
           Bettinastraße 57-59 
           60325 Frankfurt am Main 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Martin Stürner 
Tel.:         +49 69 247479930 
E-Mail:        M.Stuerner@peh.de 
Website:       www.peh.de 
ISIN(s):       DE0006201403 (Aktie) 
Börse(n):       Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1785500040400 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

July 31, 2026 08:14 ET (12:14 GMT)

© 2026 Dow Jones News
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

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