NORWALK (dpa-AFX) - Booking Holdings Inc. (BKNG, PCLN) teilte am Dienstag mit, dass es Gespräche mit der Europäischen Kommission oder der Europäischen Kommission über die Anwendbarkeit des Digital Markets Act (DMA) auf sein Geschäft aufgenommen hat und sich darauf freut, die Gespräche fortzusetzen.
In Bezug auf die Frist bis zum 3. Juli, bis zu der Unternehmen mitteilen müssen, ob sie unter die Gatekeeper-Vermutung nach dem DMA fallen, hat Booking.com festgestellt, dass es aufgrund der negativen Auswirkungen von Covid-19 auf sein Geschäft die in der Verordnung festgelegten Kriterien nicht erfüllt und die Verordnung daher nicht die Vorlage einer förmlichen Meldung erfordert.
Booking.com geht davon aus, dass diese Schwellenwerte voraussichtlich Ende 2023 erreicht werden.
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