St. Gallen - Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen. Nachdem der Bund der Credit Suisse im März 2023 Darlehen zur Liquiditätssicherung gewährt hatte, wies der Bundesrat in seiner Notverordnung vom 16. März 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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