
EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
/ Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Absatz 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 119 Absatz 9 BörseG 2018 iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien, FN 75687 f, vom 23. Mai 2025 hat den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Absatz 1a AktG iVm § 119 Absatz 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht wird: Die in der 32. ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz eigene Aktien zu erwerben und diese eigenen Aktien wieder zu veräußern, wird widerrufen und durch die folgende neue Ermächtigung ersetzt: Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz, bis zum gesetzlich jeweils höchstzulässigen Bestand an eigenen Aktien, einmal oder auch mehrfach im Ausmaß von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals auf den Inhaber lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2 und 3 Übernahmegesetz). Der Vorstand wird weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
Wien, im Mai 2025
Der Vorstand 23.05.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe |
Schottenring 30 | |
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Österreich | |
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E-Mail: | info@vig.com |
Internet: | www.group.vig |
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WKN: | A0ET17 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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