Mitteilung der mzs Rechtsanwälte
Eyemaxx Real Estate AG 2020/25 (WKN A289PZ / ISIN DE000A289PZ4): Bekanntmachung des gemeinsamen Vertreters
Das Oberlandesgericht ("OLG") Wien, Österreich, hat mit Entscheidung vom 28.05.2025 die Berufung der Lifestyle Realbesitz Verwertungsgesellschaft mbh & Co KG gegen das Urteil des Landesgerichts ("LG") Korneuburg vom 27.09.2024 zurückgewiesen. Der Prozess war von der Insolvenzverwaltung der Anleiheemittentin initiiert worden. Das LG Korneuburg hatte die Wirksamkeit der Sicherheitenbestellung für das Objekt Innsbruck zugunsten der Anleihegläubiger in erster Instanz bestätigt. Damit hat die Insolvenzverwaltung auch in der 2. Instanz eine vollständige Prozessniederlage ...
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