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PTA-Adhoc: RWT AG: Auszahlung einer Restdividende von 0,84 ct je Aktie - Es kommt ein noch nicht ausbezahlter Bilanzgewinn in Höhe von EUR 82510,95 nach Abzug der KESt

DJ PTA-Adhoc: RWT AG: Auszahlung einer Restdividende von 0,84 ct je Aktie - Es kommt ein noch nicht ausbezahlter Bilanzgewinn in Höhe von EUR 82510,95 nach Abzug der KESt

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

RWT AG: Auszahlung einer Restdividende von 0,84 ct je Aktie

Es kommt ein noch nicht ausbezahlter Bilanzgewinn in Höhe von EUR 82510,95 nach Abzug der KESt

Rußbach (pta000/05.06.2025/14:14 UTC+2)

In der Hauptversammlung der RWT AG vom 22.8.2024 wurde zum 2. Punkt der Tagesordnung die Vollausschüttung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von EUR 1.193.808,21 beschlossen. Anschließend wurde zum 3. Punkt der Tagesordnung beschlossen, den zur Ausschüttung vorgesehenen Gewinn in Form einer Dividende von EUR 0,08 je Stückaktie zu verwenden.

Im Zuge der Finalisierung des Jahresabschlusses zum 31.01.2025 ist aufgefallen, dass ein Rest in Höhe von EUR 113.808,21 an Bilanzgewinn noch nicht ausgeschüttet wurde.

Bei Vollausschüttung hätte die Dividende je Aktie EUR 0,0884 betragen, womit je Aktie ein Betrag von 0,84 ct (vor Abzug von Kapitalertragsteuer) nachzuzahlen ist.

Der Vorstand hat beschlossen, den noch nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 113.808,211 auszuzahlen. Nach Einbehalt der Kapitalertragsteuer kommt ein Betrag von EUR 82.510,95 (netto) zur Auszahlung.

Eine Auszahlung an die Depots ohne Rundungsspitze, also in vollen Cent-Beträgen kann (nach Abzug der Kapitalertragsteuer) nur je 100 Stück Aktien erfolgen (0,61 ct je 100 Stück Aktien), sodass bei Nichterreichen von 100-Aktien eine nicht auszahlbare Spitze entsteht, die maximal 0,96 ct betragen kann. Der sich aus den Spitzen ergebende Rest wird von der Gesellschaft in die Gewinnrücklage eingestellt. Aktionäre, welche insgesamt weniger als 100 Stück Aktien halten, erhalten keine Auszahlung.

Die Auszahlung wird am 16.06.2025 (Payment Day) erfolgen. Der Ex-Day und der Record-Day bleiben unverändert.

Ex day 28.08.2024

Record day 29.08.2024

Payment day 16.06.2025

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der RWT AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG oder zur WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, In Teilen oder zur Gänze IN den VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Rückfragehinweis und Kontakt:

RWT AG Gseng 90

A-5442 Rußbach

Österreich

Ansprechpartner:in:

Reinhard Thor

+43 6242 471 10

r.thor@r-w-t.com

(Ende)

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Aussender:      RWT AG 
           Gseng 90 
           5442 Rußbach 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Reinhard Thor 
Tel.:         +43 6242 471-10 
E-Mail:        r.thor@r-w-t.com 
Website:       www.r-w-t.com 
ISIN(s):       AT00RWTRACE1 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Direct Market Plus) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1749125640033 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

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June 05, 2025 08:14 ET (12:14 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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