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PTA-Adhoc: RWT AG: Tochtergesellschaft hält Dividende zurück - Bilanzverlust erwartet - keine Dividendenzahlung bei RWT AG - Umsetzung Impairment-Test

DJ PTA-Adhoc: RWT AG: Tochtergesellschaft hält Dividende zurück - Bilanzverlust erwartet - keine Dividendenzahlung bei RWT AG - Umsetzung Impairment-Test

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

RWT AG: Tochtergesellschaft hält Dividende zurück - Bilanzverlust erwartet - keine Dividendenzahlung bei RWT AG

Umsetzung Impairment-Test

Rußbach (pta000/10.07.2025/11:00 UTC+2)

Im Anschluss an die Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juli 2025, in der über die Ausübung der Redepflicht des Abschlussprüfers gemäß -- 273 Abs. 2 UGB berichtet wurde, gibt die RWT AG folgende ergänzende Sachverhalte bekannt:

1. Absage der Dividendenausschüttung bei der Tochtergesellschaft

Die für das Geschäftsjahr 2024/2025 bereits beschlossen gewesene phasengleiche Dividendenausschüttung der RWT Hornegger & Thor GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der RWT AG, erfolgt nicht.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaft im laufenden Geschäftsjahr macht die Abstandnahme von der Auszahlung gem. -- 82 Abs 5 GmbHG erforderlich.

2 Erwarteter Bilanzverlust der RWT AG

Aufgrund der ausbleibenden Dividendenerträge aus der Tochtergesellschaft rechnet der Vorstand der RWT AG mit einem Bilanzverlust im Jahresabschluss zum 31.01.2025.

3. Keine Dividendenzahlung durch die RWT AG

Infolge des erwarteten Bilanzverlusts wird die RWT AG im Geschäftsjahr 2025 keine Dividende ausschütten. Diese Entscheidung ist keine Änderung der Dividendenpolitik, sondern ergibt sich aus der bilanziellen Situation.

4. Umsetzung eines empfohlenen Impairment-Tests

Der vom Abschlussprüfer gemäß -- 273 Abs. 2 UGB empfohlene Impairment-Test auf den Beteiligungsbuchwert der RWT Hornegger & Thor GmbH wurde durchgeführt. Ziel war die Klärung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß -- 204 Abs. 2 UGB erforderlich ist. Grundlage für die Empfehlung eines Impairment-Tests waren die Auswirkungen der Insolvenz des Großkunden KTM. Im Impairment-Test wurden die wiederaufgenommenen Bestellungen durch KTM sowie die zwischenzeitig erfolgreich geknüpften neuen Kundenbeziehungen im Rahmen der für den Impairment-Test aktualisierten Unternehmensplanung berücksichtigt.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der RWT AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG oder zur WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, In Teilen oder zur Gänze IN den VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Rückfragehinweis und Kontakt:

RWT AG Gseng 90

A-5442 Rußbach

Österreich

Ansprechpartner:in:

+43 6242 471

r.thor@r-w-t.com

(Ende)

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Aussender:      RWT AG 
           Gseng 90 
           5442 Rußbach 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Reinhard Thor 
Tel.:         +43 6242 471-10 
E-Mail:        r.thor@r-w-t.com 
Website:       www.r-w-t.com 
ISIN(s):       AT00RWTRACE1 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Direct Market Plus) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1752138000082 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

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July 10, 2025 05:00 ET (09:00 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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