Lausanne - Die Boni für Personen der drei obersten Führungsebenen der früheren Credit Suisse werden bis zum Abschluss des bundesgerichtlichen Verfahrens nicht ausbezahlt. Das höchste Schweizer Gericht hat die Gesuche von UBS und Bund um aufschiebende Wirkung gutgeheissen. Aus Gründen der Verfahrensökonomie und Rechtssicherheit erachtet es das Bundesgericht als geboten, den von der UBS und dem Bund eingereichten Beschwerden gegen das Boni-Urteil des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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