EQS-Ad-hoc: Regenbogen AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung Geänderter Beschlussvorschlag: Der ordentlichen Hauptversammlung am 12.09.2025 wird die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,90 je Aktie vorgeschlagen Schönkirchen, den 03.09.2025 - Vorstand und Aufsichtsrat der Regenbogen AG (ISIN DE0008009564) haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2025 einen geänderten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 "Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024" zur Abstimmung zu stellen. Statt den ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 5.207.163,13 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, schlägt die Verwaltung den Aktionären nun die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,90 je Aktie vor, entsprechend einem Gesamtbetrag von € 2.070.260,10. Der Restbetrag in Höhe von € 3.136.903,03 soll weiterhin auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hintergrund für die Anpassung des Beschlussvorschlags ist die sehr gute Liquiditätslage der Regenbogen AG. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2025 verfügte die Regenbogen AG bereits über liquide Mittel in Höhe von T€ 4.813 und danach hat sich die Liquidität aufgrund des Eingangs des Kaufpreises für die Ferienanlage Tecklenburg weiter deutlich verbessert.
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