Eine geplante Gesetzesänderung schränkt das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ein. Diese Gesellschaften profitieren besonders Die geplante Änderung Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Das Widerrufsrecht von Policen-Kunden soll künftig nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen enden, bei Lebensversicherungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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