Bern / New York - Die Schweiz haftet nicht für Verluste von Gläubigern im Zusammenhang mit sogenannten AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dies hat ein US-Bezirksgericht in New York entschieden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte am Mittwoch über das Urteil. Das Gericht in New York habe entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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