Lausanne - Der Bund muss einem CS-Aktionär im Zusammenhang mit der Notfusion zwischen Credit Suisse und UBS keinen Schadenersatz zahlen. Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines Mannes gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Der Kläger machte geltend, dass er durch die notrechtliche Übernahme der Grossbank CS rund 140'000 Franken verloren habe. Bundesrichterin Aubry Girardin gab die Abweisung der Klage nach der öffentlichen Hauptverhandlung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Moneycab