Zürich - Die UBS will ebenfalls Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse einlegen. Sie schliesst sich damit der Finanzmarktaufsicht Finma an, die Mitte Oktober den Weiterzug des Gerichtsentscheids ans Bundesgericht angekündigt hatte. Mit ihrer Beschwerde wolle die UBS sicherstellen, dass ihre Sichtweise auf die relevanten Fakten im Zusammenhang mit der CS-Übernahme vom ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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