EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: BASF SE
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung Ludwigshafen - 10. November 2025 - Im Zeitraum vom 3. November 2025 bis einschließlich 7. November 2025 wurde eine Anzahl von 1.171.124 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der BASF SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. November 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. November 2025 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von BASF SE veröffentlicht unter www.basf.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 3. November 2025 bis einschließlich 7. November 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.171.124 Aktien. Der Erwerb der Aktien der BASF SE erfolgt durch eine von BASF SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) sowie weitere Handelssysteme. Kontakt 10.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | BASF SE |
| Carl-Bosch-Straße 38 | |
| 67056 Ludwigshafen | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.basf.com |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2226920 10.11.2025 CET/CEST



