Köln (ots) -
Smarte Spielwaren werden beliebter, auch solche mit Künstlicher Intelligenz (KI) / Experten liefern Tipps für den sicheren Geschenkekauf
Früher Knopfaugen und flauschige Ohren, heute Kamera und Mikrofon: Viele Kinderspielzeuge sind mit dem Internet verbunden oder lassen sich über drahtlose Verbindungen mit dem Smartphone steuern. Einige solcher "Smart Toys" nutzen Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT oder DeepSeek. Sie hören Kindern zu, beantworten Fragen oder helfen bei den Hausaufgaben. Vor den Feiertagen hilft TÜV Rheinland Eltern dabei, sichere Produkte auszusuchen.
Was die Prüfzeichen aussagen
Auf Nummer sicher geht, wer auf Prüfzeichen achtet. Doch Vorsicht: Das bekannte CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen und sagt wenig aus - hier prüft meist kein Dritter. Die Hersteller bestätigen damit ausschließlich selbst, dass ihr Produkt die Anforderungen der EU erfüllt. Anders beim GS-Zeichen: Es steht für "geprüfte Sicherheit" und nur unabhängige, akkreditierte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland dürfen sie vergeben. Die GS-Prüfung ist für Hersteller freiwillig, setzt aber höhere Standards als gesetzlich vorgeschrieben. Einen Schritt weiter geht das TÜV Rheinland Zertifikat "Ausgezeichneter Spielwert". Hier prüfen die Experten, ob das Produkt über die Sicherheitsanforderungen hinaus pädagogisch wertvoll ist und etwa die Entwicklung des Kindes fördert.
Was bei "Smart Toys" hilft
Bei "smarten Spielzeugen", die mit dem heimischen WLAN verbunden sind oder per App gesteuert werden, verhält es sich ähnlich. "Eltern sollten genau prüfen, welche interaktiven Funktionen das Spielzeug bietet. Wichtig ist etwa, ob es mit dem Heimnetzwerk oder den Smartphones der Eltern verbunden werden muss. Sie sollten immer die Kontrolle behalten und im Zweifel gewisse Funktionen deaktivieren", erklärt Patrick Niklaus, Leiter des Elektroniklabors bei TÜV Rheinland. Sobald ein Spielzeug Funkfrequenzen nutzt, greift die Radio Equipment Directive (RED) der EU. Sie soll sicherstellen, dass Geräte andere Funkanlagen nicht stören. Außerdem muss das Spielzeug sicher vor Cyberangriffen sein, damit das Kinderzimmer nicht durch Hacker bedroht wird. Doch auch hier bestätigen Hersteller mit dem CE-Zeichen ausschließlich selbst, dass ihre Produkte sicher sind - eine unabhängige Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Daten von Kindern bei KI besonders schützen
Komplexer wird es bei Spielzeugen mit KI-Funktionen. Zwar ist die europäische KI-Verordnung bereits in Kraft, die ersten Vorgaben gelten für Hersteller jedoch erst ab August 2026. "Mit der Technik wächst das Risiko - und im Bereich KI hat es in den vergangenen Jahren enorme Sprünge gegeben", so Niklaus. Bis es verbindliche Regeln gibt, helfen hier einfache Tipps: Erkennt das Spielzeug Kinder über Gesicht oder Stimme? Werden biometrische Daten gespeichert? "Solche sensiblen Informationen müssen besonders geschützt werden", warnt der TÜV-Experte. Sein Rat: Herstellerangaben prüfen und Erfahrungsberichte lesen - so lasse sich abschätzen, was die KI tatsächlich kann.
Den eigenen Sinnen vertrauen
Bevor Teddy und Co. unter dem Tannenbaum landen, können Verbraucher zudem mit allen Sinnen testen: Riecht das Produkt stark chemisch, blättert Farbe ab, hat es scharfe Kanten oder ist es kreischend laut? Solche Hinweise sagen viel über die Qualität aus und lassen sich auf alle Spielzeuge anwenden, egal ob smart oder klassisch. Vor Ort im Spielwarenhandel lässt sich das am besten prüfen.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100077384/100936754
Smarte Spielwaren werden beliebter, auch solche mit Künstlicher Intelligenz (KI) / Experten liefern Tipps für den sicheren Geschenkekauf
Früher Knopfaugen und flauschige Ohren, heute Kamera und Mikrofon: Viele Kinderspielzeuge sind mit dem Internet verbunden oder lassen sich über drahtlose Verbindungen mit dem Smartphone steuern. Einige solcher "Smart Toys" nutzen Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT oder DeepSeek. Sie hören Kindern zu, beantworten Fragen oder helfen bei den Hausaufgaben. Vor den Feiertagen hilft TÜV Rheinland Eltern dabei, sichere Produkte auszusuchen.
Was die Prüfzeichen aussagen
Auf Nummer sicher geht, wer auf Prüfzeichen achtet. Doch Vorsicht: Das bekannte CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen und sagt wenig aus - hier prüft meist kein Dritter. Die Hersteller bestätigen damit ausschließlich selbst, dass ihr Produkt die Anforderungen der EU erfüllt. Anders beim GS-Zeichen: Es steht für "geprüfte Sicherheit" und nur unabhängige, akkreditierte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland dürfen sie vergeben. Die GS-Prüfung ist für Hersteller freiwillig, setzt aber höhere Standards als gesetzlich vorgeschrieben. Einen Schritt weiter geht das TÜV Rheinland Zertifikat "Ausgezeichneter Spielwert". Hier prüfen die Experten, ob das Produkt über die Sicherheitsanforderungen hinaus pädagogisch wertvoll ist und etwa die Entwicklung des Kindes fördert.
Was bei "Smart Toys" hilft
Bei "smarten Spielzeugen", die mit dem heimischen WLAN verbunden sind oder per App gesteuert werden, verhält es sich ähnlich. "Eltern sollten genau prüfen, welche interaktiven Funktionen das Spielzeug bietet. Wichtig ist etwa, ob es mit dem Heimnetzwerk oder den Smartphones der Eltern verbunden werden muss. Sie sollten immer die Kontrolle behalten und im Zweifel gewisse Funktionen deaktivieren", erklärt Patrick Niklaus, Leiter des Elektroniklabors bei TÜV Rheinland. Sobald ein Spielzeug Funkfrequenzen nutzt, greift die Radio Equipment Directive (RED) der EU. Sie soll sicherstellen, dass Geräte andere Funkanlagen nicht stören. Außerdem muss das Spielzeug sicher vor Cyberangriffen sein, damit das Kinderzimmer nicht durch Hacker bedroht wird. Doch auch hier bestätigen Hersteller mit dem CE-Zeichen ausschließlich selbst, dass ihre Produkte sicher sind - eine unabhängige Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Daten von Kindern bei KI besonders schützen
Komplexer wird es bei Spielzeugen mit KI-Funktionen. Zwar ist die europäische KI-Verordnung bereits in Kraft, die ersten Vorgaben gelten für Hersteller jedoch erst ab August 2026. "Mit der Technik wächst das Risiko - und im Bereich KI hat es in den vergangenen Jahren enorme Sprünge gegeben", so Niklaus. Bis es verbindliche Regeln gibt, helfen hier einfache Tipps: Erkennt das Spielzeug Kinder über Gesicht oder Stimme? Werden biometrische Daten gespeichert? "Solche sensiblen Informationen müssen besonders geschützt werden", warnt der TÜV-Experte. Sein Rat: Herstellerangaben prüfen und Erfahrungsberichte lesen - so lasse sich abschätzen, was die KI tatsächlich kann.
Den eigenen Sinnen vertrauen
Bevor Teddy und Co. unter dem Tannenbaum landen, können Verbraucher zudem mit allen Sinnen testen: Riecht das Produkt stark chemisch, blättert Farbe ab, hat es scharfe Kanten oder ist es kreischend laut? Solche Hinweise sagen viel über die Qualität aus und lassen sich auf alle Spielzeuge anwenden, egal ob smart oder klassisch. Vor Ort im Spielwarenhandel lässt sich das am besten prüfen.
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