Lahr (ots) -
Rentensparer müssen einseitige Kürzungen des Rentenfaktors durch private Rentenversicherer nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 10. Dezember 2025 eine entsprechende Klausel der Allianz für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Auslöser des Verfahrens war ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23), das eine Treuhänderklausel der Allianz-Versicherung zur Rentenfaktor-Anpassung für unwirksam erklärt hat. Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts Nr. 227/2025 hat der BGH dem einseitigen Kürzungsrecht wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Absage erteilt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits vor dem Amtsgericht Reinbek und dem Landgericht Berlin verbraucherfreundliche Urteile gegen Rentenfaktor-Kürzungen erstritten hat, sieht eine weitreichende Signalwirkung für die gesamte Branche und rät Betroffenen, ihre Verträge jetzt im kostenlosen Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) prüfen zu lassen.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz, bei denen sich die monatliche Rente nach einem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor richtet. Dieser Rentenfaktor gibt an, welche Rente pro 10.000 Euro Policenwert gezahlt wird und basiert auf Zinsannahmen und der erwarteten Lebenserwartung der Versicherten.
Die vom BGH geprüfte Klausel sah vor, dass die Allianz bei stark gestiegener Lebenserwartung oder dauerhaft sinkenden Renditen die monatliche Rente durch Absenkung des Rentenfaktors herabsetzen darf, um die Rentenzahlung "bis zum Tode zu garantieren". Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Die Kernaussagen der BGH-Entscheidung zum Rentenfaktor:
- Die Klausel gewährt dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der versprochenen Leistung im Sinne von § 308 Nr. 4 BGB.
- Ein solches Anpassungsrecht ist den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur eine Herabsetzung, nicht aber eine Wiederheraufsetzung der Leistung bei verbesserten Umständen vorsieht.
- Der BGH betont ein Symmetriegebot: Wer nach unten anpasst, muss Verbesserungen in vergleichbarer Weise an die Versicherungsnehmer weitergeben.
- Die Klausel benachteiligt die Versicherten daher unangemessen entgegen Treu und Glauben (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist unwirksam.
- Die Allianz darf sich gegenüber Verbrauchern bei Riester-Renten aus dem betroffenen Zeitraum (Juni bis November 2006) nicht mehr auf diese oder inhaltsgleiche Klauseln berufen; insoweit hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt.
Warum das Urteil weit über Allianz-Riester hinausreicht
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Medienberichten haben bereits zahlreiche Lebensversicherer vergleichbare Rentenfaktor-Klauseln verwendet - teils auch in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung und in anderen privaten Rentenversicherungen.
Nach einem Bericht des Handelsblatts könnte eine hohe sechs- bis möglicherweise sogar siebenstellige Zahl von Sparern von Rentenkürzungen betroffen sein. In anderen Verfahren wird unter anderem gegen Zurich vorgegangen; hier hatte das Landgericht Köln bereits eine ähnliche Klausel beanstandet, bevor der Versicherer seine Berufung zurückgezogen hat.
Dr. Stoll & Sauer sieht das BGH-Urteil deshalb als Meilenstein in einer Entwicklung, die schon seit einiger Zeit von verbraucherfreundlichen Entscheidungen geprägt ist:
- Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) eine Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt und ein Berufen auf die Klausel untersagt; auf dieses Urteil nimmt der BGH ausdrücklich Bezug.
- In von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren haben zuvor bereits das Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und das Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) Rentenfaktor-Kürzungen kritisch beurteilt und die verwendeten Klauseln als unwirksam angesehen.
- Das heute ergangene BGH-Urteil bestätigt diese Linie auf höchster Ebene und schafft eine klare Orientierung für künftige Verfahren.
Rechtliche Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer: Was Verbraucher jetzt tun sollten
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die Botschaft des BGH eindeutig: Der Rentenfaktor ist ein zentrales Leistungsversprechen der Versicherung und kein frei justierbarer Hebel, mit dem Versicherer Risiken einseitig auf die Kunden verlagern dürfen. Wer seine Rente über eine fondsgebundene Riester- oder andere Rentenversicherung aufgebaut hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob die eigene Police von einer Rentenfaktor-Kürzung betroffen ist.
Wichtige Punkte für Allianz-Kunden und Versicherte anderer Anbieter:
- Betroffen sind zunächst Allianz-Riesterverträge mit der vom BGH beanstandeten Rentenfaktor-Klausel; nach Angaben der Allianz handelt es sich um ältere fondsgebundene Policen vor 2013.
- Aber auch bei anderen Versicherern können ähnliche Klauseln verwendet worden sein - etwa in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen.
- Ist die Klausel unwirksam, fehlt die Grundlage für erfolgte Rentenfaktor-Kürzungen. Es kommen Ansprüche auf Rücknahme der Kürzung, Neuberechnung der Rente und gegebenenfalls Nachzahlung in Betracht.
- Versicherte sollten Verjährungsfristen im Blick behalten und zeitnah reagieren, insbesondere wenn ihnen in den vergangenen Jahren Kürzungsschreiben oder geänderte Rentenfaktoren mitgeteilt wurden.
Die Kanzlei wird auf Basis des BGH-Urteils laufende und künftige Verfahren zur Rentenfaktor-Kürzung konsequent weiterverfolgen und die bisher erstrittenen Urteile aus Reinbek und Berlin strategisch nutzen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen entsprechende Schreiben vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) von Dr. Stoll & Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf problematische Klauseln
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung von BGH, OLG Stuttgart sowie den erstinstanzlichen Urteilen in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf Nachzahlung oder Anpassung der Rente
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/105254/6176766
Rentensparer müssen einseitige Kürzungen des Rentenfaktors durch private Rentenversicherer nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 10. Dezember 2025 eine entsprechende Klausel der Allianz für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Auslöser des Verfahrens war ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23), das eine Treuhänderklausel der Allianz-Versicherung zur Rentenfaktor-Anpassung für unwirksam erklärt hat. Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts Nr. 227/2025 hat der BGH dem einseitigen Kürzungsrecht wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Absage erteilt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits vor dem Amtsgericht Reinbek und dem Landgericht Berlin verbraucherfreundliche Urteile gegen Rentenfaktor-Kürzungen erstritten hat, sieht eine weitreichende Signalwirkung für die gesamte Branche und rät Betroffenen, ihre Verträge jetzt im kostenlosen Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) prüfen zu lassen.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz, bei denen sich die monatliche Rente nach einem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor richtet. Dieser Rentenfaktor gibt an, welche Rente pro 10.000 Euro Policenwert gezahlt wird und basiert auf Zinsannahmen und der erwarteten Lebenserwartung der Versicherten.
Die vom BGH geprüfte Klausel sah vor, dass die Allianz bei stark gestiegener Lebenserwartung oder dauerhaft sinkenden Renditen die monatliche Rente durch Absenkung des Rentenfaktors herabsetzen darf, um die Rentenzahlung "bis zum Tode zu garantieren". Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Die Kernaussagen der BGH-Entscheidung zum Rentenfaktor:
- Die Klausel gewährt dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der versprochenen Leistung im Sinne von § 308 Nr. 4 BGB.
- Ein solches Anpassungsrecht ist den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur eine Herabsetzung, nicht aber eine Wiederheraufsetzung der Leistung bei verbesserten Umständen vorsieht.
- Der BGH betont ein Symmetriegebot: Wer nach unten anpasst, muss Verbesserungen in vergleichbarer Weise an die Versicherungsnehmer weitergeben.
- Die Klausel benachteiligt die Versicherten daher unangemessen entgegen Treu und Glauben (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist unwirksam.
- Die Allianz darf sich gegenüber Verbrauchern bei Riester-Renten aus dem betroffenen Zeitraum (Juni bis November 2006) nicht mehr auf diese oder inhaltsgleiche Klauseln berufen; insoweit hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt.
Warum das Urteil weit über Allianz-Riester hinausreicht
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Medienberichten haben bereits zahlreiche Lebensversicherer vergleichbare Rentenfaktor-Klauseln verwendet - teils auch in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung und in anderen privaten Rentenversicherungen.
Nach einem Bericht des Handelsblatts könnte eine hohe sechs- bis möglicherweise sogar siebenstellige Zahl von Sparern von Rentenkürzungen betroffen sein. In anderen Verfahren wird unter anderem gegen Zurich vorgegangen; hier hatte das Landgericht Köln bereits eine ähnliche Klausel beanstandet, bevor der Versicherer seine Berufung zurückgezogen hat.
Dr. Stoll & Sauer sieht das BGH-Urteil deshalb als Meilenstein in einer Entwicklung, die schon seit einiger Zeit von verbraucherfreundlichen Entscheidungen geprägt ist:
- Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) eine Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt und ein Berufen auf die Klausel untersagt; auf dieses Urteil nimmt der BGH ausdrücklich Bezug.
- In von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren haben zuvor bereits das Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und das Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) Rentenfaktor-Kürzungen kritisch beurteilt und die verwendeten Klauseln als unwirksam angesehen.
- Das heute ergangene BGH-Urteil bestätigt diese Linie auf höchster Ebene und schafft eine klare Orientierung für künftige Verfahren.
Rechtliche Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer: Was Verbraucher jetzt tun sollten
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die Botschaft des BGH eindeutig: Der Rentenfaktor ist ein zentrales Leistungsversprechen der Versicherung und kein frei justierbarer Hebel, mit dem Versicherer Risiken einseitig auf die Kunden verlagern dürfen. Wer seine Rente über eine fondsgebundene Riester- oder andere Rentenversicherung aufgebaut hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob die eigene Police von einer Rentenfaktor-Kürzung betroffen ist.
Wichtige Punkte für Allianz-Kunden und Versicherte anderer Anbieter:
- Betroffen sind zunächst Allianz-Riesterverträge mit der vom BGH beanstandeten Rentenfaktor-Klausel; nach Angaben der Allianz handelt es sich um ältere fondsgebundene Policen vor 2013.
- Aber auch bei anderen Versicherern können ähnliche Klauseln verwendet worden sein - etwa in Verträgen der betrieblichen Altersversorgung oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen.
- Ist die Klausel unwirksam, fehlt die Grundlage für erfolgte Rentenfaktor-Kürzungen. Es kommen Ansprüche auf Rücknahme der Kürzung, Neuberechnung der Rente und gegebenenfalls Nachzahlung in Betracht.
- Versicherte sollten Verjährungsfristen im Blick behalten und zeitnah reagieren, insbesondere wenn ihnen in den vergangenen Jahren Kürzungsschreiben oder geänderte Rentenfaktoren mitgeteilt wurden.
Die Kanzlei wird auf Basis des BGH-Urteils laufende und künftige Verfahren zur Rentenfaktor-Kürzung konsequent weiterverfolgen und die bisher erstrittenen Urteile aus Reinbek und Berlin strategisch nutzen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen entsprechende Schreiben vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) von Dr. Stoll & Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf problematische Klauseln
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung von BGH, OLG Stuttgart sowie den erstinstanzlichen Urteilen in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf Nachzahlung oder Anpassung der Rente
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/sieg-fuer-verbraucher-bgh-stoppt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riesterparagraph--id--22361) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/105254/6176766
© 2025 news aktuell



