Das Fernstraßenbundesamt fordert für Solaranlagen an Straßen und Schienen künftig verbindliche Blendgutachten. TÜV Rheinland erfüllt diese neuen Anforderungen bereits und ist dafür von der DAkkS akkreditiert. Betreiber:innen können so mit einer schnelleren behördlichen Prüfung rechnen. Für Photovoltaik-Anlagen an Straßen und Schienen sind Blendgutachten vorgeschrieben, um Gefährdungen des Verkehrs durch Reflexionen auszuschließen. Einheitliche Standards und verbindliche Anforderungen an Gutachter:innen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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