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PTA-CMS: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2025/2027

DJ PTA-CMS: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2025/2027

Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2025/2027

München (pta000/18.12.2025/18:30 UTC+1)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission

Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG, die "Gesellschaft") führt das mit Ad-hoc-Mitteilung und Bekanntmachung vom 20. Mai 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm 2025/2027 ab dem 2. Januar 2026 mit einer zweiten Tranche fort.

Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2025/2027 erfolgt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2025. Das Volumen dieses Programms beträgt bis zu EUR 2 Mrd. (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten). Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal EUR 350 Mio. beschränkt. Das Programm wird spätestens bis zum 30. April 2027 abgeschlossen sein.

Die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2025/2027 wurde am 8. Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieser ersten Tranche wurden im Zeitraum vom 21. Mai 2025 bis zum 8. Dezember 2025 insgesamt 7.498.153 Stamm- und 1.773.313 Vorzugsaktien erworben. Für die im Rahmen dieser Tranche zurückgekauften Aktien wurde ein Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 749.999.093,93 gezahlt.

Die zweite Tranche des Aktienrückkaufs wird im Volumen von bis zu EUR 625 Mio. für Stammaktien im Zeitraum vom 2. Januar 2026 bis spätestens 31. August 2026 durchgeführt. Dabei dürfen noch maximal 52.309.577 Stammaktien erworben werden. Vor dem Hintergrund der Ad-hoc-Mitteilung der BMW AG (geplante Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien) vom 16. Dezember 2025 wird der Rückkauf in Vorzugsaktien nicht weiterverfolgt.

Das Aktienrückkaufprogramm dient in erster Linie dem Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals. Darüber hinaus wird es auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms genutzt.

Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052, "Aktienrückkauf-VO").

Mit der Durchführung des Rückkaufs oder einzelner Teile davon werden eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben ausgesetzt, unterbrochen und ggf. wiederaufgenommen werden.

Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der jeweiligen Gattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Aktienrückkauf-VO zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Aktienrückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.bmwgroup.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:      Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
           Petuelring 130 
           80788 München 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Adam Sykes, Leiter Investor Relations 
Tel.:         +49 89 382-25387 
E-Mail:        adam.sykes@bmw.de 
Website:       www.bmwgroup.com 
ISIN(s):       DE0005190003 (Aktie) DE0005190037 (Aktie) 
Börse(n):       Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
           Stuttgart, Tradegate 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1766079000745 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

December 18, 2025 12:30 ET (17:30 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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