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PTA-CMS: Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DJ PTA-CMS: Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052

Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

München (pta000/03.03.2026/20:23 UTC+1)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Der heute von der Siemens Energy AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 4. März 2026. Im Zeitraum bis längstens zum 30. September 2026 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 2 Milliarden (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 70.000.000 Stückaktien, zurückgekauft werden. Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich den nachfolgenden Zwecken: (i) im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Ausgabe von Aktien an derzeitige und ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an derzeitige und ehemalige Mitarbeiter und Vertretungsorgane von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, sowie (ii) der Einziehung von erworbenen Aktien. Der Vorstand macht damit von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Februar 2024 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Soweit der Aktienrückkauf die Gültigkeitsdauer oder die Erwerbsgrenzen dieser Ermächtigung erreichen sollte, kann er vorbehaltlich der Erteilung einer neuen, von der Hauptversammlung zu beschließenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt werden.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Institut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Instituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) sowie über die multilateralen Handelssysteme CBOE DXE der CBOE Global Markets, Aquis Exchange Europe der Aquis Exchange sowie Turquoise Europe der London Stock Exchange erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens Energy-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Unterabsätze 1 und 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO") einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die von dem mit dem Rückkauf beauftragten Institut täglich zu erwerbenden Volumina an Siemens Energy-Aktien sind abhängig von deren Kursentwicklung. Das Recht der Siemens Energy AG, die Volumenvorgaben anzupassen, bleibt unberührt. Im Übrigen erfolgt der Rückkauf günstigst und interessewahrend.

Die Transaktionen werden in einer den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Energy AG die Geschäfte auf ihrer Website unter www.siemens- energy.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

(Ende)

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Aussender:      Siemens Energy AG 
           Otto-Hahn-Ring 6 
           81739 München 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Investor Relations 
Tel.:         +49 89 207084040 
E-Mail:        investorrelations@siemens-energy.com 
Website:       www.siemens-energy.com 
ISIN(s):       DE000ENER6Y0 (Aktie) 
Börse(n):       Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, 
           Stuttgart, Tradegate BSX 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1772565780628 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

March 03, 2026 14:23 ET (19:23 GMT)

© 2026 Dow Jones News
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