Herbe Niederlage für Netflix: Der Streaminganbieter hat vor dem obersten Gericht der Bundesrepublik gegen eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands verloren. Eine Klausel in den AGB, die eine Verlängerung eines Abos durch Restguthaben erzwingt, ist damit unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Netflix in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. Während das Kammergericht Berlin 2025 noch zugunsten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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