Beschluss
CENIT AG, Stuttgart
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0005407100) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a BörsG widerrufen. Der Widerruf wird mit seiner Bekanntgabe wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 23.04.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
CENIT AG, Stuttgart
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0005407100) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a BörsG widerrufen. Der Widerruf wird mit seiner Bekanntgabe wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 23.04.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
© 2026 Xetra Newsboard




