Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der KNDS Deutschland Beteiligungs GmbH, München, und der ELBIT Systems Land Ltd., Haifa/Israel, freigegeben, ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen im Bereich der Artillerieraketensysteme zu gründen.
KNDS und ELBIT sind Rüstungsunternehmen, die u. a. gemeinsam das Artillerieraketensystem EuroPULS entwickelt haben. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen EuroPULS soll dieses als Gesamtsystem vermarkten und unter Rückgriff auf die Ressourcen seiner Mutterunternehmen "through-life services" (u. a. Ersatzteilversorgung und Instandsetzung) erbringen. Der isolierte Vertrieb von Teilsystemen soll nicht Gegenstand der EuroPULS sein. Auch verfügt sie weder über eine eigene Entwicklungsabteilung noch über eine eigene Produktionsstätte. Alle vertriebenen Systeme werden von den Gesellschaftern KNDS und ELBIT zugeliefert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Gemeinschaftsprojekt von KNDS und ELBIT wirft keine wettbewerblichen Bedenken auf, da die Unternehmen in diesem Bereich nicht in engem Wettbewerb zueinander stehen, sondern ausschließlich komplementäre Fähigkeiten bündeln. Außerdem gibt es starke Wettbewerber, die ein vergleichbares Angebotsportfolio abdecken. Die Kooperation dürfte den Wettbewerb eher beleben, da sie ein starkes Gegengewicht zu den Angeboten anderer Hersteller bildet."
Vorhaben dieser Größenordnung sind regelmäßig bei der Europäischen Kommission anzumelden. Hier war das Bundeskartellamt für die Prüfung zuständig, weil das Gemeinschaftsunternehmen EuroPULS insbesondere angesichts seines begrenzten Geschäftszwecks nicht auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt und daher nicht unter die Europäische Fusionskontrollverordnung fällt.
KNDS und ELBIT sind Rüstungsunternehmen, die u. a. gemeinsam das Artillerieraketensystem EuroPULS entwickelt haben. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen EuroPULS soll dieses als Gesamtsystem vermarkten und unter Rückgriff auf die Ressourcen seiner Mutterunternehmen "through-life services" (u. a. Ersatzteilversorgung und Instandsetzung) erbringen. Der isolierte Vertrieb von Teilsystemen soll nicht Gegenstand der EuroPULS sein. Auch verfügt sie weder über eine eigene Entwicklungsabteilung noch über eine eigene Produktionsstätte. Alle vertriebenen Systeme werden von den Gesellschaftern KNDS und ELBIT zugeliefert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Gemeinschaftsprojekt von KNDS und ELBIT wirft keine wettbewerblichen Bedenken auf, da die Unternehmen in diesem Bereich nicht in engem Wettbewerb zueinander stehen, sondern ausschließlich komplementäre Fähigkeiten bündeln. Außerdem gibt es starke Wettbewerber, die ein vergleichbares Angebotsportfolio abdecken. Die Kooperation dürfte den Wettbewerb eher beleben, da sie ein starkes Gegengewicht zu den Angeboten anderer Hersteller bildet."
Vorhaben dieser Größenordnung sind regelmäßig bei der Europäischen Kommission anzumelden. Hier war das Bundeskartellamt für die Prüfung zuständig, weil das Gemeinschaftsunternehmen EuroPULS insbesondere angesichts seines begrenzten Geschäftszwecks nicht auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt und daher nicht unter die Europäische Fusionskontrollverordnung fällt.
© 2026 Bundeskartellamt




