DJ PTA-HV: Frequentis AG: Einberufung zu der Ordentlichen Hauptversammlung - am Freitag, den 19. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ
Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG
Frequentis AG: Einberufung zu der Ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 19. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ
Wien (pta000/20.05.2026/09:40 UTC+2)
E I N B E R U F U N G
zu der am Freitag, den 19. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ,
in Hertha-Firnberg-Straße 8, 1100 Wien, Twelve Conference Center, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der
FREQUENTIS AG.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Sie wird teilweise im Internet unter www.frequentis.com /hauptversammlung öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2025.
Die Aktionär:innen bzw. ihre Vertreter:innen werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen ist. Die Aktionär:innen bzw. ihre Vertreter:innen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer:innen der Gesellschaft - die Aktionär:innen - ist. Eine Teilnahme als Gast ist nur nach Anmeldung und Bestätigung unter investor@frequentis.com oder unter Tel. +43 (0)1 811 50 1074 möglich.
Erreichbarkeit
Informationen zur Erreichbarkeit des Ortes der Hauptversammlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu kostenlosen Parkmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026.
Die Kosten für die Anreise können leider nicht übernommen werden.
TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstands; Vorlage folgender Dokumente für das Geschäftsjahr 2025: festgestellter Jahresabschluss mit Lagebericht (inkl. konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung), Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung), konsolidierter Corporate Governance-Bericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Vorstands der FREQUENTIS AG.
10. Beschlussfassung über den Long Term Incentive Plan 2026.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung (i) des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, (ii) des Vorstands, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, und (iii) des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024.
MÖGLICHKEIT DER AKTIONÄR:INNEN ZUR EINSICHTNAHME IN UNTERLAGEN
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionär:innen spätestens ab 29. Mai 2026 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Zu Tagesordnungspunkt 1:
- Jahresabschluss mit Lagebericht (inkl. konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung)
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung)
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11
- Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6
- Erklärung der Kandidatin gemäß -- 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8
- Vergütungspolitik des Vorstands der FREQUENTIS AG zu Tagesordnungspunkt 9
- Long Term Incentive Plan 2026 zu Tagesordnungspunkt 10
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11
Jede/r Aktionär:in ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jede/r Aktionär:in unverzüglich und kostenlos eine Kopie dieser Unterlagen per Post zugesandt.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 29. Mai 2026 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG 2018.
NACHWEISSTICHTAG, TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DEPOTBESTÄTIGUNG
Gemäß -- 111 Abs. 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz/der Eintragung im Aktienbuch am Dienstag, den 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und - bei Inhaberaktien - dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der/die Aktionär:in sein/ihr Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionär:innen, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (-- 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),
2. Angaben über den/die Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN (ATFREQUENT09),
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 9. Juni 2026 um 24:00 Uhr (MESZ) bezieht.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss spätestens am 16. Juni 2026 um 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Wege der Gesellschaft zugegangen sein:
- per E-Mail: anmeldung.frequentis@hauptversammlung.at , wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH (als Zustellbevollmächtigte der FREQUENTIS AG) Köppel Nr. 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich; Betreff "HV FREQUENTIS AG 2026",
- per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50,
- per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599, bitte unbedingt ISIN: ATFREQUENT09 im Text angeben,
- per SWIFT ISO 20022: ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift - seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11); eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 zur Verfügung.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des/der Aktionär:in zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2026 03:40 ET (07:40 GMT)
DJ PTA-HV: Frequentis AG: Einberufung zu der Ordentlichen Hauptversammlung - am Freitag, den 19. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ -2-
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionär:innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionär:innen können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINER VERTRETERIN / EINES VERTRETERS
Vollmachtserteilung
Jede/r Aktionär:in, der/die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen zur Vertreterin / zum Vertreter zu bestellen. Der/die Vertreter:in nimmt im Namen des/der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der/die Aktionär:in, den/die er/ sie vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter:in/Vertreterinnen namentlich bezeichnen. Der/Die Aktionär:in ist in der Anzahl der Personen, die er/sie zu Vertreter:innen bestellt, und in deren/derer Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Bevollmächtigte/ r nur ausüben, soweit der/die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Hat der/die Aktionär:in seinem/ihrem depotführenden Kreditinstitut (-- 10a AktG) nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Erklärungen über die Erteilung von Vollmachten können der Gesellschaft bis 18. Juni 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) (einlangend) ausschließlich auf einem der folgenden Wege in Textform übermittelt werden:
- per E-Mail: anmeldung.frequentis@hauptversammlung.at , wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH (als Zustellbevollmächtigte der FREQUENTIS AG) Köppel Nr. 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich; Betreff "HV FREQUENTIS AG 2026",
- per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50,
- per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599, bitte unbedingt ISIN: ATFREQUENT09 im Text angeben,
- per SWIFT ISO 20022: ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift - seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11); eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 zur Verfügung.
Nach dem genannten Zeitpunkt kann eine Vollmacht am Tag der Hauptversammlung persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens des IVA wird voraussichtlich Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung Aktionär:innen, sofern sie den Vertreter des IVA entsprechend bevollmächtigen, vertreten. Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine/n Vertreter:in bevollmächtigen wollen, Herrn Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Knap vom IVA unter der E-Mail knap.frequentis@hauptversammlung.at .
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung durch Herrn Knap werden von der FREQUENTIS AG getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der/die Aktionär:in zu tragen.
Der/die Aktionär:in hat Herrn Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom/von der Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisung oder bei unklarer Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussvorschlag) zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt wird sich der Stimmrechtsvertreter insoweit der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Vom Vertreter des IVA vertretene Aktionär:innen haben auch während der Hauptversammlung noch kurzfristig die Möglichkeit Herrn Dr. Michael Knap Weisungen per E-Mail zu erteilen oder erteilte Weisungen abzuändern. Die entsprechenden Weisungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: knap.frequentis@hauptversammlung.at .
Erklärungen über die Erteilung von Vollmachten an den Vertreter des IVA können bis 18. Juni 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) (einlangend) ausschließlich auf einem der folgenden Wege in Textform (jeweils unter Beilage einer Kopie der Depotbestätigung) übermittelt werden:
- per E-Mail: knap.frequentis@hauptversammlung.at , wobei die Vollmacht und die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind,
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH (als Zustellbevollmächtigte von Herrn Knap) Köppel Nr. 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich; Betreff "HV FREQUENTIS AG 2026",
- per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50,
- per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599, bitte unbedingt ISIN: ATFREQUENT09 im Text angeben,
- per SWIFT ISO 20022: ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift - seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11); eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 zur Verfügung.
Nach dem genannten Zeitpunkt kann eine Vollmacht am Tag der Hauptversammlung persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Vollmachtswiderruf
Eine erteilte Vollmacht kann vom/von der Aktionär:in widerrufen werden. Die vorstehenden Vorschriften (einschließlich Fristen) über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft (rechtzeitig) zugegangen ist.
Wir empfehlen, für die Erteilung (oder den Widerruf) einer Vollmacht die Formulare zu verwenden, die im Internet unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026 zur Verfügung stehen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG
Beantragung von Tagesordnungspunkten
Gemäß -- 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile (einzeln oder zusammen) mindestens fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen (alles jedenfalls in einer deutschen Sprachfassung). Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Das schriftliche Aktionärsverlangen (von jedem/r Antragsteller:in eigenhändig unterfertigt oder firmenmäßig gezeichnet oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen) muss der Gesellschaft (FREQUENTIS AG, z. H. Herrn Stefan Marin, Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, E-Mail: investor@frequentis.com ) spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 29. Mai 2026, zugehen.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist mit dem Antrag eine Depotbestätigung einzureichen, aus der hervorgeht, dass der/die Antragsteller:innen seine/ihre Aktien zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten ununterbrochen hält/halten, und die zum Zeitpunkt des Einlangens bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage ist. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Im Übrigen gelten für die Ausstellung, den Inhalt und die Übermittlung von Depotbestätigungen dieselben Regelungen, wie zuvor unter dem Punkt "NACHWEISSTICHTAG, TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DEPOTBESTÄTIGUNG" ausgeführt.
Wenn der Antrag und eine oder mehrere Depotbestätigungen auf getrennten Wegen an die Gesellschaft übermittelt werden, müssen alle Dokumente spätestens am 29. Mai 2026 bei der Gesellschaft eingelangt sein.
Beschlussvorschläge von Aktionär:innen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2026 03:40 ET (07:40 GMT)




