DJ PTA-CMS: Serviceware SE: Bekanntmachung über das Aktienrückkaufprogramm 2026
Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
Serviceware SE: Bekanntmachung über das Aktienrückkaufprogramm 2026
Idstein (pta000/21.05.2026/19:15 UTC+2)
Serviceware SE
Idstein
Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden, HRB 33658
Bekanntmachung über das Aktienrückkaufprogramm 2026
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Der Verwaltungsrat der Serviceware SE ("Gesellschaft") hat am 21. Mai 2026 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm ("Aktienrückkaufprogramm 2026") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm 2026 soll am 1. Juni 2026 starten und bis zum 31. Mai 2027 (einschließlich) abgeschlossen sein. Es dürfen bis zu 300.000 Aktien (ISIN DE000A2G8X31, " Serviceware-Aktien") in einem maximalen Gesamtvolumen von bis zu EUR 5.000.000,00 über die Börse zurückerworben werden. Der Erwerb der Serviceware-Aktien beruht auf der Hauptversammlungsermächtigung vom 22. Mai 2025 ("Ermächtigung").
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Nach der Ermächtigung darf die Gesellschaft bis zum 21. Mai 2030 eigene Aktien - auch unter Einsatz von Derivaten - in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 erwerben und verwenden, und zwar jeweils nach Maßgabe der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Mai 2025. Der gezahlte Kaufpreis je Serviceware-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Eröffnungsauktionspreise im XETRA(R)-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb ("maßgeblicher Kurs") um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Serviceware-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat kann das Aktienrückkaufprogramm 2026 - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - jederzeit beenden.
Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms 2026 erfolgen. Insbesondere werden die Serviceware-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der zwanzig Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.
Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms 2026 wird die Gesellschaft regelmäßig unter www.serviceware.de informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Idstein, im Mai 2026
Serviceware SE
Der Verwaltungsrat
(Ende)
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Aussender: Serviceware SE
Serviceware-Kreisel 1
65510 Idstein
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations edicto GmbH
Tel.: +49 69 90550552
E-Mail: serviceware@edicto.de
Website: www.serviceware-se.com/de
ISIN(s): DE000A2G8X31 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate BSX
[ source: https://www.pressetext.com/news/1779383700270 ]
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May 21, 2026 13:15 ET (17:15 GMT)


