Zwei Verbraucherschutzverbände sind mit ihrer Klage gegen die AXA Lebensversicherung vor dem OLG Köln gescheitert. Das Gericht entschied, dass die umstrittene Widerrufsbelehrung rechtens ist. Die Verbraucherschützer prüfen nun weitere rechtliche Schritte. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) wies eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg gegen eine Widerrufsbelehrung der AXA Lebensversicherung ab. Nach Ansicht der Richter entspricht die Belehrung der AXA Relax ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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