Zürich - Die Maag-Hallen beim Escher-Wyss in Zürich dürfen bis auf Weiteres nicht abgerissen werden. Nach dem Baurekursgericht ist auch das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass die Stadt zuerst die Schutzwürdigkeit überprüfen muss. Das Verwaltungsgericht liess mit seinem Urteil die Swiss Prime Site Immobilien AG abblitzen, die dort ein Hochhaus mit Wohnungen bauen will. Es würden ausreichend konkrete Anhaltspunkte auf eine Schutzwürdigkeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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