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PTA-Adhoc: CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo zieht eigene Aktien ein und startet neues Aktienrückkaufprogramm

DJ PTA-Adhoc: CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo zieht eigene Aktien ein und startet neues Aktienrückkaufprogramm

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo zieht eigene Aktien ein und startet neues Aktienrückkaufprogramm

Wien (pta000/27.08.2025/18:45 UTC+2)

Wien, 27.08.2025. Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung hat der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 27. August 2025 beschlossen, 5.324.821 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum heutigen Tage einzuziehen. Nach Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats am 27. August 2025 erfolgte damit die Einziehung der rückerworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 27. August 2025. Durch die Einziehung von 5.324.821 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 27. August 2025 insgesamt um EUR 38.711.448,67 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 735.517.568,35, zerlegt in 101.171.605 Stück nennwertlose Stückaktien (davon 4 Namensaktien und nunmehr 101.171.601 Inhaberaktien). Nach der Einziehung werden rund 5.324.821 Stück eigene Aktien gehalten, dies entspricht rund 5,26% des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft nach der Einziehung.

Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat darüber hinaus heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen ("Ermächtigung"). Das Volumen beläuft sich auf bis zu 2.023.432 Stück Aktien (dies entspricht 2,00% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, nach Einziehung von 5.324.821 eigenen Aktien). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert darf nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 15. September 2025 und endet spätestens am 04. November 2027. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:

http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/

Details zum Aktienrückkaufprogramm

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des            5. Mai 2025 
Ermächtigungsbeschlusses der 
Hauptversammlung nach -- 65 
Abs 1 Z 8 AktG: 
               5. Mai 2025 
 
Tag und Veröffentlichung des 
Ermächtigungsbeschlusses:   über ein Informationsverbreitungssystem gemäß 
               -- 1 Z 22 in Verbindung mit -- 119 Abs 7 BörseG 2018 
 
Beginn und voraussichtliche  Frühestens am 15. September 2025 bis längstens 04. November 2027 
Dauer: 
Aktiengattung:        Inhaberaktien (ISIN AT0000641352) 
 
               Bis zu 2.023.432 Stück Aktien (dies entspricht 2,0% des Grundkapitals nach Einziehung der 
Beabsichtigtes Volumen:    eigenen Aktien). 
 
               Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht 
               höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten 
               Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale 
Gegenwert:          Gegenwert darf nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je 
               Aktie. 
 
               Erwerb über die Börse. 
Art des Rückerwerbs: 
 
               Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. 
Zweck des Rückerwerbs:    Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value. 
 
Auswirkungen auf die     Keine 
Börsezulassung der 
CA Immobilien Anlagen AG: 

Hinweis gemäß -- 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß -- 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß -- 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.

(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.

(Ende)

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Aussender:      CA Immobilien Anlagen AG 
           Mechelgasse 1 
           1030 Wien 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Christoph Thurnberger 
Tel.:         +43 1 532 5907 504 
E-Mail:        christoph.thurnberger@caimmo.com 
Website:       www.caimmo.com 
ISIN(s):       AT0000641352 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1756313100378 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

August 27, 2025 12:45 ET (16:45 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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